Was für ein wunderschöner Abend bei uns im Sanitätshaus!
Das steht Ihnen zu!
Erstattung & Zuzahlung der Krankenkassen
Die Kostenübernahme kann je nach Krankenkasse variieren.
Wir empfehlen, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei und übernehmen die Formalitäten sowie die Erstellung von Kostenvoranschlägen.
Erstversorgung in der Klinik
(direkt nach der Operation)
- 1 Textilprothese (aus Watte oder Schaumstoff)
- 1 Erstversorgungs-BH
- 1 Kompressionsbandage oder zusätzliche Wechselversorgung (aus hygienischen Gründen, nach Verordnung)
Definitivversorgung
(ca. 6–8 Wochen nach der Operation)
- 1 Silikon-Brustprothese nach Mastektomie oder Ausgleichsschale nach BET
- Zuschuss für 1–2 Spezial-BHs mit Prothesentaschen (je nach Krankenkasse)
- Zuschuss zu 1 Spezial-Badeanzug oder Bademode mit Prothesentaschen (nach Verordnung)
Regelmäßige Folgeversorgung
- Jährlich: Zuschuss für 2 Spezial-BHs mit Prothesentaschen
- Alle 2 Jahre: 1 neue Silikonprothese oder Ausgleichsschale
- Alle 3 Jahre: Zuschuss zu 1 Spezial-Badeanzug / Bademode mit Prothesentaschen
- Bei Gewichts- oder Umfangsveränderungen innerhalb von zwei Jahren (ggf. mit Verordnung)
Zusätzliche Unterstützung bei Lymphödem
- 1 Lymph-Kompressions-BH (nach Verordnung)
Sprechen Sie uns jederzeit an – wir beraten Sie individuell, diskret und einfühlsam und begleiten Sie auf Ihrem gesamten Versorgungsweg.
Ihr RMP-Team















