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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Firma RMP Medizinische Produkte mit Sitz in Ansbach, möchten Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu unseren Online-Angeboten ermöglichen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website rmp-med-produkte.de und richtet sich nach der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.

1. Aktueller Stand

Unsere Website erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Niveau AA. Texte sind strukturiert, Links klar beschriftet und Bilder mit Alternativtexten versehen. Die Seitennavigation funktioniert auch mit Tastatur und Screenreadern.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Für folgende Inhalte wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht:

  • Verlinkte PDF-Dokumente wie Formulare und Produktbroschüren
    • Diese PDF-Dateien sind teilweise nur eingeschränkt durchsuchbar.
    • Strukturelemente (Überschriften, Tabellen, Listen) fehlen an einigen Stellen.
    • Alternativtexte für eingebundene Grafiken liegen bis zur Überarbeitung nicht vor.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, auch diese PDF-Dokumente in eine vollständig barrierefreie Form zu überführen

3. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren entdecken oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihr Feedback:

RMP Medizinische Produkte
Eyber Straße 74

91522 Ansbach

Telefon: 0981 / 97 22 47 – 0
Telefax: 0981 / 97 22 47 – 40
E-Mail: info@rmp-med-produkte.de

Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Inhalte sich Ihr Anliegen bezieht und in welcher Form Sie die Informationen benötigen. Wir werden Ihr Feedback prüfen und zeitnah reagieren.

5. Überprüfung und Aktualisierung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 08. August 2025 erstellt. Wir überprüfen unsere Barrierefreiheitsmaßnahmen mindestens einmal jährlich und passen die Erklärung bei Bedarf an.

6. Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html